05.08.2022

Mordopfer-Mädchen.JPG

 Weder vom Mädchenmörder Joshua M. noch vom Mordopfer Leila W. gibt es ein Bild

VOM KILLER JOSHUA

Joshua M. ersticht seine Freundin,
nur mal so, denn sie hat ihn genervt
und vorher hat er im Internet
sein Wissen ums Messer geschärft.

„Reichen neun cm zum Erdolchen ?“,
die Leila W. erwischt er im Schlaf.
Sie liegt dann tot im eigenen Bett,
in ihrem Kinderzimmer, so brav.

In heutiger BRD ist das nicht neu,
Mädchenmorde gibt‘s allwöchentlich
in den Medien, die alten und neue;
man weiß von fast jedem Todesstich.

Nur das mit den Fotos von Tätern,
das verhält sich schon krass dubios.
Die einen sieht man freizügig im Bild,
von anderen liest man in Texten bloß.

Vom Mörder Joshua gibt‘s kein Bild.
Warum bringt die Presse das nicht ?
Ist das ein zu „heiliger“ Bibel-Name,
ist drum tabu sein Mörder-Gesicht ?

Mir fällt da eine gewisse Regel auf.
sind Mörder rein deutsch benamt,
dann bringen Medien in Eilfertigkeit
seine Fotos in bunt und umrahmt.

Doch handelt es um heikle Person,
den Nichtdeutschen oder Merkel-Gast,
dann ebbt die Berichterstattung ab,
der Journalismus verliert jede Hast.

Genau so war‘s auch mit Joshua M.,
seine Mordlust war ganz offenbar,
weder Drogen noch Kindheitstrauma
und nichtmal deutsch-blondes Haar.

Das macht einen Mord uninteressant,
da werden die Medien recht zögerlich,
darin liegt kein Mahnungspotenzial,
also war's ein sinnloser Messerstich!

Kein Bild vom Täter, keins vom Opfer

02.08.2022 - Mord an schlafendem Mädchen: 18-Jähriger zu fast neun Jahren Haft verurteilt. Der junge Mann hatte im Herbst vergangenen Jahres bereits gestanden, seine 14-jährige Freundin im Nobel-Viertel Bogenhausen nachts in deren Münchner Elternhaus gezielt ins Herz erstochen zu haben. M. recherchierte offenbar vor der kaltblütigen Tat im Internet, soll in einer Suchmaschine eingegeben haben: „Erdolchen - reichen 9 cm Klinge?“ In der Innenstadt soll er sich dann ein entsprechendes Klappmesser gekauft haben. Als seine Freundin Leila W. schlief, soll Joshua M. ihr damit einmal gezielt ins Herz gestochen haben. Er lebte zum großen Teil bei seiner Freundin, die Eltern von Leila hatten sich des Jungen aus zerrütteten Familienverhältnissen angenommen. M. ging im Haus von Leilas Familie ein und aus. Der Verdächtige soll regelmäßig in psychiatrischer Behandlung gewesen sein und keinen Kontakt zu seinen getrennt lebenden Eltern haben. Ein Nachbar zu einer Zeitung: „Wir sind alle geschockt. Jeder kennt hier jeden vom Sehen - so etwas ist noch nie passiert.“

Wollte er auch den Bruder seiner Freundin umbringen? Ein weiteres gruseliges Detail aus der Mordnacht: Auch ins Zimmer des Bruders von Leila ging M. offenbar in der Tatnacht, doch der Bub war wach. Das rettete dem Jungen womöglich das Leben. Laut Obduktion starb das Mädchen zwischen 4 und 6 Uhr Früh am Sonntag (24. Oktober). Das Opfer hat wohl geschlafen, als der Täter auf sie einstach.

Der 18 Jahre alte Joshua M. ist am Dienstag von der 3. Großen Jugendkammer des Landgerichts München I. wegen Mordes an seiner 14-jährigen Freundin zu einer Jugendstrafe von acht Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Nach den Feststellungen der Jugendkammer hat der zum Tatzeitpunkt 17-jährige Angeklagte am 24. Oktober 2021 seine 14-jährige Freundin Leila W. im Schlaf mit einem gezielten Messerstich ins Herz absichtlich und kaltblütig getötet. Das Gericht hat die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe angenommen. Er habe die Tat geplant und sich dazu das spätere Tatmesser angeschafft. Zum Mordmerkmal der Heimtücke führte das Gericht aus, dass die Geschädigte am vermeintlich sichersten Ort, den man sich vorstellen könne, getötet worden sei: schlafend im eigenen Bett in ihrem Elternhaus. Das Gericht erkannte bei dem Angeklagten ein ganzes Motivbündel. Die Tatmotivation weise Elemente einer echten Mordlust sowie auch Elemente einer narzisstischen Kränkung auf. Die Tat sei insgesamt von einem ganzen Strauß von niedrigen Beweggründen geprägt. Zugunsten des Angeklagten wurde berücksichtigt, dass er sich geständig gezeigt hat. Der Vorsitzende der Kammer hielt fest, dass der Angeklagte die achttägige Hauptverhandlung zeitweise als Show missbraucht habe. Diese Show sei nun beendet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Mutter der 14-Jährigen, die als Nebenklägerin am Prozess teilnahm, hatte das Mädchen im Oktober vergangenen Jahres tot im Bett gefunden. Ihr Freund, mit dem sie die Nacht in ihrem Kinderzimmer verbracht hatte, war verschwunden. Der Deutsche wurde rund 24 Stunden nach der Tat widerstandslos festgenommen, nachdem ihn zwei Freundinnen an einem S-Bahnhof entdeckt hatten.