Hussein Khavari gehört zum turkmongolischen Volk der Hazara,
einer schiitischen, Persisch sprechenden Minderheit Afghanistans.
Das Wolfsbild soll von Husseins Facebook-Seite stammen.
 
DER MANN IST EIN WOLF
 
Der Mann ist ein Wolf, er kann nichts dafür,
er ist in der Tiefe ein wildes Tier.
Die Weiber sind ihm, arm oder reich,
dem Rotkäppchen wie im Märchen gleich.
 
Die Weiber sind ihm wie Lämmlein nur,
er mag sie verschlingen, pur ohne Schur.
Vereinen sich Männer zur Meute gar,
werden Weiber zur Beute der Männerschar.
 
Was dämpft des Mannes unselige Gier,
wie rettet er sich vor dem triebhaften Tier,
was schützt den Mann vor seinem Trieb,
was macht die wölfischen Männer lieb ?
 
Nur Krankheit, Siechtum und Arbeitspflicht,
Müdigkeit, Schwäche und reißende Gicht.
Und nur für Kerle mit Geist und Verstand,
die Verantwortung für Familie und Land !
 
Nur hohe Ideale, nur Ideen und Sinn
führen Männer zum Menschlichen hin,
damit sie das Weib als Mensch ersehn,
nachdem sich die tierischen Triebe drehn.
 
Gefordert ist des Mannes „Über-Ich“,
lässt es des Mannes „Es“ im Stich,
dann drängt der Urtrieb-Wolf hervor,
dann wird der Mann zum reißenden Tor.
 
Doch weh‘, wenn’s „Über-Ich“ erlaubt,
woran das „Herren-Recht“ noch glaubt:
„Das Weib ist für den Mann gemacht“,
dann Ruh‘ und Ordnung, gute Nacht !
 
Glaubt man wortwörtlich dem „Koran“,
spricht aus ihm archaischer Herren-Wahn,
der Frau’n die Demut abverlangt,
woran der Gleichheits-Grundsatz krankt.
 
Wer den Islam nach Deutschland rief -
verschwörerisch oder nur naiv -
holt‘ fremdes „Über-Ich“ herein,
das programmiert der Frauen Pein !
 
Nicht ständig trifft’s, doch viel zu oft,
als es der blinde „Gutmensch“ hofft.
Wer nicht drakonisch strafen kann,
besiegt ihn nicht, den Wolf im Mann !
 
 
„Epoch-Times“ tittelte am 13.12.2016:
„Freiburger Frauenmord: Die Spur des ,Wolfes‘ - Was geschah in Griechenland ?“
 
Hussein Khavari war 2015 als sogenannter „unbegleiteter minderjähriger Flüchtling“ nach Deutschland eingereist und bei einer afghanischen Pflegefamilie in Freiburg gut untergekommen. Der Mann benutzt die Dari-Sprache und gibt sein Geburtsdatum mit dem Jahr 1376 an. Laut einem Medienbericht soll H. K. schon früher Frauen belästigt haben. Jugendliche, die sich öfters mit ihm im Colombi-Park in der Nähe des Freiburger Haupt­bahnhofs aufgehalten haben, berichteten wie über die gemeinsamen Abende. Da heißt es: „Hussein war nie zu Hause. Er war lieber unterwegs, hat mit uns getrunken - am liebsten Wodka. Manchmal gab es auch einen Joint. Wir haben viel gelacht und Frauen angemacht.“ Beim „Anmachen“ der Frauen sei H. K. aus der Rolle gefallen. „Wir alle gucken schönen Frauen hinterher, sprechen sie an. Aber H. hat so Geräusche gemacht wie ein Tier. Er hat die Frauen richtig belagert und seine Show abgezogen.“ Nicht weit entfernt von dem Park liegt die Haltestelle Bertoldsbrunnen. Dort war der Verdächtige in der Nacht des Todes von Maria Ladenburger in die Bahn gestiegen. An der Endhalte­stelle ist er ausgestiegen, klaute ein Fahrrad und lauerte kurze Zeit später der jungen Frau am Ort des späteren Mordgeschehens auf.
 
In der Nacht des Mordes an Maria L. hat der Täter nachweislich dreimal versucht, mit Frauen in Kontakt zu kommen. Das ergaben laut einem Bericht der „Badischen Zeitung“ die Ermittlungen. Die Kontaktversuche des Asylanten wurden jedoch abgewiesen. Hussein K. war einer Frau unangenehm aufgefallen, neben der er in der Tatnacht in der Straßenbahnlinie 1 Platz genommen hatte. Die Frau hatte sich kurz darauf von ihm weggesetzt und wenig später die Straßenbahn verlassen, das zeigen Video-Aufnahmen aus der Straßenbahn. Die Frau wurde mit einem Bild gesucht und gefunden. Zwei weitere Frauen hatte Hussein K. in der Tatnacht ins Visier genommen, im ersten Fall in einer Bar, im dritten Fall an der Endhaltestelle der Straßenbahn, mit der er nach Mitternacht am 16. Oktober in den Freiburger Osten gefahren war.
 
Am Morgen des 16.10.2016 fuhr die 19-jährige Medizinstudentin Maria Ladenburger über den Uferweg der Dreisam gegen 2.40 Uhr nach einer großen Party in einer Uni-Mensa mit ihrem Rad nach Hause. Die „Badische Zeitung“ berichtet nach Angaben von Oberstaatsanwalt Eckart Berger, dass der etwa Mitte 20-jährige afghanisch-iranische Asylanwärter H. Khavari sie hinter der Nordtribüne des Schwarzwaldstadions von ihrem Fahrrad gezerrt, ihr dann den Mund zugehalten und gewürgt habe. Dann habe er sie in den dunklen Teil des Grünstreifens am Flussufer geschleift, der vom Weg aus nicht einsehbar ist und ihr die Kleidung über den Kopf gezogen. Dann habe er dem Mädchen u.a. in Wange, Brust und Unterbauch gebissen. Es heißt in einem Nachrichtenvideo erschütternd: „So musste Studentin Maria vor ihrem Tod leiden Hussein Khavari hat Marie Ladenburger unter anderem dreimal in Kopf und Brust bewusstlos gebissen, bevor er sie vergewaltigte und umbrachte. Unter anderem in Brüste, Bauch und Vagina.“ Laut „Stuttgarter Zeitung“ verlor die 19-Jährige spätestens während der schweren Misshandlungen das Bewusstsein. Sie erlebte ihr Ende unzweifelhaft so wie von einem Tier bzw. einem Wolf angefallen worden zu sein. Anschließend vergewaltigte er sie und zerrte sie zum Flussbett, legte sie über einen Brombeerbusch, kopfüber ins Wasser, zum Sterben. Sie ertrank, ohne das Bewusstsein wiedererlangt zu haben, so Oberstaatsanwalt Berger.
Den „Flüchtling“ belasten DNA-Proben und Video-Aufnahmen. „Der Täter hat mit der Hand den Lenker vom Fahrrad gegriffen, das Opfer vom Rad gezerrt und sofort am Hals gewürgt. Möglicherweise hat sie schon schnell das Bewusstsein verloren“, erläuterte der Staatsanwalt. Dann habe der Täter sein Opfer am Oberkörper entkleidet und sich an ihm vergangen. Es fanden sich Bisswunden an der Toten, an Brust, Bauch, an Vagina und im Gesicht. Der Täter habe sein Opfer mit einem Gegenstand penetriert - „vielleicht mit den Fingern“. Verletzungen fanden sich auch an After und Enddarm. „Wenn sie nicht ins Wasser geworfen worden wäre, würde sie heute noch leben.“ Der Angeklagte habe „einen Menschen heimtückisch getötet, ihn schwer misshandelt und seinen Tod billigend in Kauf genommen“. Die Verschrobenheit des Täters Hussein Khavari wurde einmal mehr erkennbar, als er sich zu der Äußerung verstieg: „Maria Ladenburger hat mein Leben zerstört“.

Wie über den Mörder und Vergewaltiger der Freiburger Studentin Maria Ladenburger Hussein Khavari am zweiten Verhandlungstag im Prozess am Freiburger Gericht bekannt wurde, hatte dieser bereits als 14-Jähriger in Afghanistan ein 12-jähriges Mädchen vergewaltigt. Die Betroffenen Familien hätten sich damals auf eine Prügelstrafe geeinigt. Der Asylbewerber hat auch 2013 eine 20-jährige Studentin aus Griechenland auf der Insel Korfu überfallen. Er hat die junge Frau beraubt, plötzlich umklammert, hochgehoben und über die Mauer einer 10 Meter hohen Steilküste hinabgeworfen. Das griechische Opfer überlebte die Tat sehr schwer verletzt. In einem Interview mit dem griechischen TV-Sender „Alfa“ im Jahr 2014 gab die Studentin an: „Dann packte er mich an den Hüften und Beinen, hob mich hoch und warf mich auf die Klippe.“ Auf einmal sei K. vor ihr aufgetaucht, sie habe Angst bekommen. „Er griff nach mir“, erzählte die Studentin, „er schlug auf mich ein und warf mich zu Boden. Er zog an meiner Tasche. Als ich nach der Tasche griff, schlug er mir ins Gesicht. Ich begann zu schreien. Ich suchte Halt an dem Geländer, er riss mich aber los und schubste mich darüber.“ Offenbar überlebte Spiridoula C. den Sturz nur, weil sie vom Gebüsch an der Felswand abgefedert wurde, und weil sie auf einem kleinen Streifen Sand landete. Außerdem prallte sie nicht mit dem Kopf auf - das rettete ihr das Leben. 17 Tage lag sie im Krankenhaus, sie musste sich mehreren Operationen unterziehen. Der Täter wurde zu zehn Jahren Haft verurteilt, doch nach etwa anderthalb Jahren ist er aufgrund einer Amnestie wieder freigekommen. Laut den Daten der griechischen Behörden wurde H. K. am 01.01.1996 geboren. Bei seiner Einreise nach Deutschland 2015 hatte er sich unkorrekt als 16-Jähriger vorgestellt. Der Täter war zur Tatzeit mindestens 22 Jahre alt. Das ergaben jetzt Röntgenuntersuchungen. Seine griechische Anwältin hat das Foto von Hussein K. in den Nachrichten gesehen und ihn wiedererkannt: „Ja, das ist der junge Mann, den ich 2013 verteidigt habe. Ich habe keine Zweifel“, so die Rechtsanwältin Maria-Eleni Nikopoulou. Doch statt die zehn Jahre Haft abzusitzen, kam er unter Auflagen auf freien Fuß. Er türmte ohne Papiere weiter nach Deutschland, lebte hier bis zu seiner Festnahme bei einer großzügigen Pflegefamilie, die ihm größere Summen zur freien Verfügung überließ. Der Täter ließ die Zuhörer wissen, dass er die ersten neun Monate in Freiburg zwar zur Schule gegangen sei. Doch habe er „schon morgens mit dem Kiffen begonnen und abends gesoffen. Neun Monate lang.“ Die Richterin kam auf das Thema Geld zurück. Wieviel er bar hatte, was ihm seine Familie schickte, was er den Schleppern bezahlen musste. Hussein K. erzählt, er habe geklaut, wenn er nichts mehr hatte. Und als er in Freiburg von einer afghanischen Pflegefamilie aufgenommen worden sei, habe er von ihr 400 Euro pro Monat zur freien Verfügung erhalten. Er gab dieses Geld „zum Vergnügen“ aus - für Drogen und Alkohol. Die Familien bekommen einen Tagessatz zwischen 130 und 150 Euro für die Unterbringung.
 
Ein Zellenkumpan des H. K. sagte vor Gericht aus. Dariush S. hatte sich vier Tage lang mit dem Mörder von Maria L. eine Zelle geteilt. In dieser Zeit soll Hussein K. ihm sein halbes Leben anvertraut haben. Zumindest legen das die Polizeiprotokolle nahe, aus denen die Richterin im Laufe dieses vierten Prozesstags mehrfach zitierte. Das Zitieren war nötig, denn der Zeuge S., 19 Jahre alt, afghanischer Staatsbürger und wegen gefährlicher Körperverletzung zu drei Jahren Haft verurteilt, kann oder will sich an vieles nicht mehr erinnern, was er den Beamten vor einem Dreivierteljahr über Hussein K. freimütig erzählte. Dem Mithäftling hatte sich H. K. anvertraut. Der berichtete: „K. ist im Iran geboren und aufgewachsen. Seine Familie lebt dort.“ Der Vater sei auch nicht tot, wie der Angeklagte das am ersten Verhandlungstag erzählt hatte. Zur Sprache kam seine „Sexualbiografie“ und der angebliche Missbrauch in einer Koranschule. Hussein K. habe dem Zellengenossen gegenüber erklärt, er sei bereits 27 Jahre alt. Richterin Kathrin Schenk wollte vom Zeugen wissen: „Sie haben bei der Polizei ausgesagt, Hussein K. habe Ihnen erzählt, dass er eine Frau vergewaltigt und getötet habe wie ein Tier. Ist das richtig ?“. Der Zeuge bekundete ersichtlich Angst vor H.K. und windet sich. „Dann gab es da noch diese Chinesin“, hakte Kathrin Schenk nach. Bei der Polizei habe S. demnach ausgesagt, Hussein K. habe auch diese Frau, die mit ihm in der gleichen Straßenbahn fuhr, vergewaltigen wollen. Nur weil sie rechtzeitig in ein Taxi stieg, sei dies misslungen. Der Zeuge begann zu faseln: „In unserer Kultur ist so etwas gar nicht möglich. Wir haben alle Mütter und Schwestern.“ Wie er sich dann erkläre, dass er all das im Polizeiprotokoll unterschrieben habe, wollte Kathrin Schenk sichtlich genervt vom Angeklagten wissen: „Es wurde Ihnen sogar noch einmal vorgelesen.“ Der Zeuge drehte sich immer wieder nervös zum Angeklagten. Es wirkte, als fürchte er sich vor Hussein K. Ob er Angst vor Hussein K. habe, wollte Kathrin Schenk vom Zeugen wissen. „Ja“, so der Zeuge. Und es gibt noch andere Gründ für die Furcht des Zeugen: Hussein K. habe draußen viele Freunde. Das jedenfalls sagte S. bei der Polizei aus. Er befürchte, in den Fokus dieser Leute zu geraten.
 
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Der wölfische Ur-Mann
 
Der archaische Reflex des H. K. sein Opfer durch Bisse in Besitz zu nehmen, es in die Ohnmacht, die Unmächtigkeit zu beißen, ist ganz typisch für das männlich-urmenschliche überbordende Sexualverhalten. Die Beißwerkzeuge sind die ersten und wichtigsten Waffen des körperlich dem Weibe überlegenen Mannes, mit dem der bestialische Urmensch seine Dominanz erzwang. Dieser archetypische Grundansatz des Willigmachens der Weibchen schwingt möglicherweise noch in dem mittlerweile verniedlichten geflügelten Wort vom „ich hab‘ Dich zum Fressen gern“ mit. In diesem Verhalten zeigt sich auch die Urkombination des stammhirnlichen Destruktionstriebes und der Libido, wie sie Sigmund Freud erkannte und beschrieb. Wenn das Großhirn bei primitiven Typen funktional beiseitegeschoben bleibt, wirken die beiden Urantriebe ungebremst zusammen und es kommt zu den mörderischen Beißattacken einer urweltlichen Sexualgier. Und ebenso aus einem Urerinnern heraus wünschen sich höchstwahrscheinlich manche Frauen kleinere oder kompaktere Liebesbisse ihrer Verehrer. Eine weitere Urerfahrung des Menschen ist es, sich einen leckeren Gegenstand im Essverhalten einzuverleiben. Was uns mundet, wonach wir Appetit haben, wonach wir Gelüste entwickeln, das nehmen wir mittels der Zähne in Besitz. Naheliegend ist mithin das Bedürfnis, auch ein Sexualobjekt mit den zubeißenden Zähnen zu erfahren, zu erschmecken. Das trifft insbesondere auf die den triebhaften Mann anziehendsten Sexualmerkmale des schönen Weibes zu, nämlich die Wangen, die Brüste und die Geschlechtsorgane, bis hin zur Anusregion, die H. K. in brutalster Penetration mit den Händen beschädigt haben soll. Die Frau, in ihrer eher passiven Geschlechterrolle, dürfte von diesem Bedürfnis sicherlich kaum betroffen sein. Der Mann, in seinem vom wägenden und bremsenden Großhirn ungesteuerten Inbesitznahmetrieb gegenüber seinem Sexualziel Weib, ist immer bereit, Grenzüberschreitung zu begehen, wenn ihm die Gesellschaft nicht die nötigen Zügel anlegt. Einmal in Gestalt durch die „Guten Sitten“, welche bei Nichtbeachtung mit Strenge erzwungen werden, oder auch schon in Gestalt des anerzogenen Über-Ichs, welches reflexartig Überschreitungsansätze ausbremsen kann. Solche Dastutmannicht-Regeln beziehen sich konkret nur auf das Verhalten innerhalb des als Kind erlebten Kulturkreises und eigentlich nur innerhalb der eigenen Familie sowie des weiteren Sippenbezirks. Menschen die außerhalb dieses überschaubaren Bezirks leben, werden nicht im strengen Sinne als schutzbedürftig wahrgenommen. Ein Tabu bezieht sich für geistig schlichte Gemüter nie auf den abstrakten Begriff der Menschheit bzw. der globalen Gemeinschaft. Der Mensch nimmt, wie es auch schon bei den Primaten zu sehen ist, Rücksicht - wenn überhaupt - nur innerhalb seiner Sippen- oder Volkstumsgrenzen. Der „Fremde“ findet sich nicht eingeschlossen in diese Rücksichtsregeleingrenzung. So kommt es, dass Menschen, die sich innerhalb ihrer vertrauten Kreise fürsorglich erzeigen, nach draußen durchaus unmenschlich agieren können. Als besonders problematisch kommt hinzu, dass sich der religiöse Mensch nur innerhalb seiner eigenen Religionsgemeinschaft verantwortlich fühlt und wenn sogar die Führer solcher Gruppierungen eine Verhetzungsmission gegenüber den „Nichtgläubigen“ betreiben, sind die Übergriffe vorprogrammiert. Die Untat an einem „Ungläubigen“ wird da und dort - aus priesterlichem Munde - als gute Tat belobigt. Ganz logisch ist es also, dass in einem Vielvölkerstaat, der zudem sehr unterschiedliche, sich sogar gegenseitig bekämpfende Religionen einschließt, in dem der Mensch beständig in unvertraute fremde und fremdgläubige Gesichter schaut, die sog. Grenzüberschreitungen aller Arten zunehmen müssen, die Kriminalität also ansteigt und - parallel zur allgemeinen Verfremdung - ausufern wird, wenn nicht eine drakonische Gesetzgebung und eine entsprechende Justiz die ins Chaos drängenden Kräfte im Zaum zu halten fähig ist.  
 
Dass aus den Kreisen von Religionsbekenntnissen, welche prinzipiell weibverachtende bzw. Frauen diskriminierende Lehren verbreiten, eher Frauenmorde geschehen, muss nicht sonderlich betont werden. Christianismus und Islam gestehen der Frau nur eine zweitrangige Stellung zu, im Kirchenchristentum gilt die Frau sogar als Auslöserin der allgemeinmenschlichen „Erbsünde“. Die germanisch-runische OD-Religion ist von derartigen Verschrobenheiten frei, wodurch eine bedingungslose Gleichwertigkeit der Frau vor Gott und den Menschen gewährleistet wird, was die beste Ausgangslage für eine Achtung beider Geschlechter darstellt. Ein Frauenmord aus Missachtung weiblicher Grundrechte ist seitens der OD-Gläubigen undenkbar. Die wirksamste gute Weisung die Männer erhalten können, ist jene die zur Vergeistigung hinführt, welche die grobstrukturelle Physis infrage zu stellen fähig ist. Ein geistiges Konzept zu finden, eine Höherentfaltung zu erleben die den aggressiven männlichen Primitivsexus in einen relativierenden und sublimierenden Rahmen stellt, das ist es was ein Mann erfahren sollte, damit sich seine Erdgebundenheit überhöht, zum Adlerflug der weitschauenden Sinne. Dafür bietet sich die Runen-Religion als eine geeignete Welt- und Gottesschau an, welche - im Gegensatz zu den herrschenden orientalischen Glaubenslehren - ohne Mitmenschverachtung, Frauenerniedrigung und überhaupt ohne alle missionarischen Hass- und Unduldsamkeitstiraden auskommt. Kein runen-religiöser Mann käme je auf die konfuse Idee, einer Frau die Hand deshalb nicht zu reichen, weil sie - wie im Islam - als „unrein“ gelte. Ein runen-religiöser Mann käme ebenso wenig auf die absurde Idee, von der Frau zu verlangen, dass sie im Tempel die Kopfbedeckung aufbehält, weil sie - wie im Kirchenchristentum üblich - „nicht würdig“ sei, vor Gott ihr Haupt zu entblößen. Ganz allein die gallogermanische ODING-Lehre empfiehlt ein völlig entspanntes, gleichbewertendes Verhältnis zwischen Frau und Mann, als Akteure einer wunderbaren Ergänzung.