„Hängen der Hexen von Chelmsfort/England“
im Jahre 1589“
 
DER KRANKE HASS AUF DAS WEIB
 
„Hexen, Hexen, die sind böse !“,
schallt der Kirche Hetz-Getöse:
„Lasst die Hexen nicht am Leben,
foltert, würgt und brennt sie eben !“
 
„Jeder kennt der Hexen Taten,
lasst die bösen Weiber braten.
Keinen Zauber dürft ihr dulden,
so begleicht ihr eure Schulden !“
 
„Eure Schulden tilgt der Himmel,
merzt ihr aus dem Erd-Gewimmel
Ketzer, Heiden und die Hexen,
mit des Teufels Kröt‘ und Echsen.“
 
Wenn die Hexen erst gediegen
in den Folterkellern liegen
und die weißen Glieder winden,
mag kein Pfaffenblick erblinden.
 
Dann die köstlichste der Qualen,
die Suche nach den „Hexenmalen“.
Unter Brüsten, zwischen Beinen
sollen sie zumeist erscheinen.
 
Hexen-Weiber zu entblößen,
kann kein Pfaffen-Herz erlösen:
„Hängt und brennt sie von der Erde,
dass aus Gier nicht Sünde werde !
 
 
Im Bibel-Buch Exodus 22,17 heißt es:
„Eine Hexe sollst Du nicht am Leben lassen“
(Eine der 1.000 zur Gewalt aufrufenden Bibelstellen !)
 
Seit 1360 setzten nachweislich die massiven Hexenverfolgungen ein und zwar lange vor der päpstlichen Hexenbulle „Summis desiderantes affectibus“ von 1484. Die Autoren des „Malleus maleficarum“, des „Hexenhammers“ waren Jakob Spengler und der Dominikaner Mönch Heinrich Kramer, der sich Insititoris nannte. Sie veröffentlichten ihr Machwerk im Jahre 1486. Durch klare Regeln wird darin eine systematische Verfolgung und Vernichtung der vermeintlichen Hexen gefordert. Bis zur Mitte des 19. Jhs. wird unter den Forschern von ungefähr 9 Millionen Hexer und Hexen, die in den Flammen aufgehen mussten, ausgegangen, so dass man auf 25.000 Tötungen pro Jahr käme, wie es angedacht wurde auf Seite 136 in Gunnar Heinsohn / Otto Steiger, „Die Vernichtung der weisen Frauen“, 1992. Der sächsische Richter Benedikt Carpzov (1595-1666), der Verfasser des „Hexenhammers des Protestantismus“, soll allein „20.000 Todesurteile unterzeichnet haben….“. Während der schrecklichen Verfolgungen zu Trier in den Jahren 1887-1593 blieben nur zwei Frauen in zwei Ortschaften am Leben. In zwanzig Dörfern in der Stadtumgebung mussten 306 Personen den Scheiterhaufen besteigen. In den fünf Jahren von 1631 bis 1636 sind in drei kleinen Dörfern unter der Zuständigkeit des Erzbischofs von Köln - Rheinbach, Meckenheim und Flerzheim - aus 300 Haushalten um 150 Personen als Hexen exekutiert worden. Im Jahre 1629 wurden allein im fränkischen Miltenberg 235 Menschen umgebracht. Zwischen 1623 und 1631 ließ der Fürstbischof von Würzburg 900 Menschen verbrennen. Im nahen Bamberg lässt ein Fürstbischof 300 Menschen verbrennen, in den Jahren 1609-1622. Ein dortiger „Hexenbischof“ verbrennt von 1623 bis 1633 mindesten 600 Personen; sein Beauftragter Dr. Ernst Vasold exekutiert 400 Menschen als Hexen. Der größte Teil der Hexenprozessakten ist vernichtet worden. Sehr häufig wurden zu christreligiösen propagandistischen Zwecken die Bevölkerung durch Flugblätter die „Geständnisse“ der angeblich Schuldigen informiert. Die herausgefolterten Angaben lauteten stereotypisch gleich, denn die Fragestellungen der Folterer waren immer die gleichen. In der Hauptzielrichtung lagen die „Weisen Frauen“, die „Hexenhebammen“. Von ihnen gebe es „eine so große Anzahl …, wie man aus ihren Geständnissen erfahren hat, dass kein Dörfchen existiere, wo derartige sich nicht finden“, schrieb man. In Köln, der größten deutschsprachigen Stadt des Mittelalters, wurden „im Verlauf  einer Periode intensiver Verfolgung (1627-1630) die Hebammen der Stadt so gut wie ausgerottet.“ Nicht allein Frauen, auch Männer die dem Terror die Stirn boten, wurden mitweggeräumt. Es sind auch Doktoren, Bürgermeister, Kanoniker und andere Geistliche verbrannt worden. Bei 29 Würzburger Hexenverbrennungen aus dem Jahren 1627 bis 1629 befinden sich unter den 157 Opfern auch 76 Knaben und Männer. Ein Darmstädter Hexenverfolger schrieb im Jahre 1582 an seinen Vertreter auf dem Reichstag zu Augsburg: „Wie wir denn Euch nicht genugsam zuschreiben können, was für seltsame greuliche Händel mit den Hexen oder Zauberinnen allhier verlaufen und was uns dieselben zu schaffen geben. Dann wie nunmehr die alten fast abgeschafft und hinrichten lassen, so kommt es aber jetzo an die jungen, von denen man nicht weniger als von den alten sehr abscheuliche Dinge hört.“ Der Stadtrat von Rottenburg am Neckar sorgte sich im Jahre 1585, „dass, wenn man so weiter fortfahren sollte, fast keine Weiber übrig bleiben sollten.“
 
Die Schandtaten der Hexen waren jedermann bekannt und offenkundig, die Geständnisse lagen ja vor, wer sie anzweifelte musste selbst ein Hexer oder Hexenschützer sein. Welch ein Verfolgungswahn künstlich und planmäßig produzierbar ist, wenn die Obrigkeit - warum auch immer - ihn für nützlich hält, demonstrieren die Hexenprozesse auf das Fürchterlichste. Auch die Bearbeiter des größten überhaupt existierenden Hexenprozessarchiv, das seinerzeit der SS-Führer Heinrich Himmler zwischen 1935 und 1944 in Posen anlegen lässt und das noch nicht umfassend ausgewertet worden ist, heißt es: „Eine befriedigende Erklärung für Hexenprozesse wird das Material wohl nicht ermöglichen, weil dazu das soziale Umfeld mit einbezogen werden muss. Hier versagt das Material von der Fragestellung her.“
 
Jean Bodin schätzte im Jahre 1579 für Frankreich die Zahl von „mehr denn Hunderttausend … Hexen und Hexenmeistern“ als Opfer der Verfolgungen. Im norditalienischen Como verbrennt der Inquisitor im Jahre 1523 unter Mithilfe von zehn Assistenten 1.000 Menschen als Hexen. In Großbritannien, wo 1479 die erste Exekution wegen Hexerei stattfindet, werden „etwa 30.000 Menschen zu Tode gebracht“. Die Opfer werden dort zumeist nicht verbrannt sondern am Galgen aufgehängt. In Chelmsford allein am 29. Juli 1645 waren es 19 Personen. Im Schweden werden 1674/75 in drei Pfarrbezirken 71 und 1669 in Mora 85 Personen geköpft oder verbrannt. 
 
Sämtliche Vorwürfe gegen die Hexen, die in hunderten und tausenden „Geständnissen“ bezeugt wurden, waren frei erfunden und entsprachen allein den christlich-kirchlichen Fantasien der klerikalen und profanen Hexenjäger. Das Auftreten des Teufels in Gestalt einer großen Kröte, eines schwarzen Katers oder eines Ziegenbocks, sein Geschlechtsverkehr mit den „Hexen“, der „Besenritt“, die Blocksberg-Orgien, das „Wettermachen“, das „Hagelmachen“, die zauberische „Milchvergiftung“ und „Brunnenvergiftung“, der „Teufelspakt“, das „Teufelsbuhlen“ -, all das hat es nie gegeben und doch waren diese „Untaten“ des Teufelsbeischlafes jedermann geläufig und die Gerichte betrachteten sie als offenkundig und über jeden Zweifel erhaben. Ein ganzes Zeitalter war gefangen vom „Hexenwahn“, Millionen irrten also, Millionen waren einem Trugbild aufgesessen. Eine ganze Vorstellungswelt der Ungeheuerlichkeiten hat nie in der Realität existiert, diente aber als real wirksames Kriterium, zur Aburteilung von Millionen völlig unschuldiger Menschen. Wir erkennen daran, in wie hohem Maße der menschliche Geist der Möglichkeiten von Manipulationen unterliegen kann, wie er total - ohne den geringsten Wirklichkeitsbezug - in Schein- und Trugwelten, hineingelenkt zu werden fähig ist, wenn nur die Staatsmacht, mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln, dazu willens ist. Dem kirchenchristlich dominierten Mittelalter, bis in die Neuzeit hinein, reichte ein einziger Bibelspruch in „Exodus 22,17“, aus dem fernen Orient, als ausreichende Legitimation zu den unfassbarsten Menschheitsverbrechen der Folterungen und qualvollsten Tötungen absolut schuldloser Frauen. Und nicht nur Ermordung unschuldiger Frauen, sondern in großer Zahl derjenigen die Gutes taten in den Gemeinden, den Hebammen, den Kräuterheilerinnen, den hellsichtigen und den weisen Frauen.  Man fragt sich spontan nach den allzumenschlichen Gründen der kirchlich initiierten abendländischen Vernichtungspsychose, ob nicht eine gewisse Kategorie von Männern das Vernichtungsräderwerk in Gang hielten, nicht nur der materiellen Bereicherungsmöglichkeiten wegen, vielmehr aus den abgründigen Bedürfnissen ihrer sadistischen und sexuellen Befriedigungssuche ? Im Rahmen der sich ergebenden bzw. geschaffenen Zustände von Willkür und Menschenverachtung wurden die schauerlichsten Übergriffe gegenüber Frauen möglich, handelte es sich doch nur um „Hexen“, an denen man seine niederen Bedürfnisse ausleben durfte. Mit Sicherheit nicht nur die primitiven Henkersknechte machten vom „teuflischen“ Unterleib der unglücklichen Frauen ausgiebig Gebrauch, sondern auch die hohen Vernehmungsbeamten, die Magister, Prälaten und Doktores. Schon bei der Suche nach „Hexenmalen“ an den Leibern entkleideter Frauen in den Folterkellern wird die sexuelle Gier der zölibateren Kirchenherren nach Vernichtung, nach Verbrennung der leibhaftigen weiblichen Versuchungen geschrien haben. Sie mussten sich sachlich, nüchtern und über den Dingen stehend geben, aber ihr aufgewühltes Inneres erlitt selbst die Folterqualen unbefriedigter Sexualität. Die ganze Perversität aus dem Dunst der sexualfeindlichen Kirchenlehren schwelte durch die kerzenerhellten Kellergewölbe der Inquisition und der Befragungsräume einer geisteskranken christlichen Gerichtsbarkeit.  
 
Die „letzte deutsche Hexe“ soll die Hausmagd Anna Schwegelin gewesen sein. Wegen „Teufelsbuhlschaft“ wurde ihr am 4. April 1775 der Prozess in Kempten im Allgäu gemacht. Man verurteilte sie zum Tode, aber sie verblieb „nur“ bis zu ihrem Ende 1781 im Gefängnis Kempten. Noch am 13. Juni 1782 schlug der Henker im schweizerischen Glarus einer Anna Göldin den Kopf ab, wegen des Verbrechens eine Hexe zu sein. Diese vermeintlich letzte Hinrichtung einer Hexe in Europa wurde in einem typischen Hexenprozess verhandelt. Man liest: „Die Verdächtige wurde verhört, gefoltert und anhand des so erreichten Geständnisses konnte bewiesen werden, dass die Magd Anna Göldin die achtjährige Anne Miggeli Tschudi mit Stecknadeln vergiftet habe. Doch nicht die Vergiftung als solche war ausschlaggebend für die Empörung, die diese Hinrichtung über die Grenzen der Schweiz hinaus auslöste. Die Magd habe den Mord „vermittelst geheimer und fast unbegreiflicher Beibringung“ der Nadeln begangen, kurz: mit Magie. Paula Schwerdtfeger schreibt unter dem Titel „Anna Göldin - Europas letzte Hexe“: „Auf einen solchen „Schadenszauber“ und den dafür nötigen Teufelspakt stand die Todesstrafe. … Dies geschah allerdings vorwiegend während des ausgehenden 16. Jahrhunderts, dem Höhepunkt der Hexenverfolgung. Kurz vorher mischten sich mittelalterliche Schriften mit erzwungenen Geständnissen der Ketzerverfolgung und so gebar die Dämonologie, die Lehre der Dämonen, die Hexe. Die Gelehrten, Juristen und Theologen, die diese Wissenschaft betrieben, befeuerten die Paranoia in der Bevölkerung. Manche handelten aus tiefem Glauben, andere, um ihre Machtstellung in Krisenzeiten aufrechtzuerhalten. So steigerten sich die Vorstellungen über die Machenschaften der teuflischen Männer und Frauen ins schier Unendliche: Sie hätten Gott abgeschworen und sich im Schlaf mit Dämonen vereint. Dann seien sie zum Hexensabbat geflogen, um mit dem Teufel zu tanzen. Dort verübten sie gemeinsame Zauber, die Unwetter, Missernten und Krankheiten verbreiteten. Sogar das rituelle Ermorden von Kindern, der Verzehr von Menschenfleisch und inzestuöse Feste fanden ihren Platz im Hexenwahn. „Teufelspack“, „Bockreiter“, „Wetterwicken“ - es gab viele Ausdrücke für jene, die sich mit dem Teufel verbündeten. Mit der Aufklärung, so könnte man meinen, hätte dieses wahnhafte Morden ein Ende gefunden. Doch wie kann es dann sein, dass es zu jenem Zeitpunkt noch möglich war, eine Frau als Hexe hinzurichten ? Durch die Bemühungen der Anna-Göldi-Stiftung weiß man heute, dass der Fall Anna Göldin ein Justizmord war. 2008 wurde sie offiziell rehabilitiert. Die absolute Überdehnung der legalen Mittel ist dabei wohl weniger dem Aberglauben der Bevölkerung als vielmehr dem Einfluss des Dienstherren Johann Jakob Tschudi zuzuschreiben. Schon damals umrankten Gerüchte über ein Verhältnis des Ehrenmannes und der Magd den Prozess. Hätte sich der Ehebruch als wahr erwiesen, wäre der Arzt seine Privilegien in der Gemeinde los gewesen. Mit den Mitteln der Hexenverfolgung konnte er die Magd zum Schweigen bringen. So machte er Anna Göldin zur letzten Hexe Europas, deren Hinrichtung als Grenzstein die Zeitenwende zwischen Hexenwahn, Aufklärung und Romantik markiert.“
 
 
Gerechtigkeit ? - Zehn gehängte Frauen vom KL-Stutthof/Danzig, 1946,
während in Polen zur gleichen Zeit Zehntausende unschuldige deutsche Frauen erschlagen wurden.
 
Echte Hexen ?
 
Offiziell hörte man in Europa von „Hexen“ erst wieder nach Weltkrieg II. durch britische und US-Presseorgane, welche so einige Aufseherinnen der Konzentrationslager bezeichneten. Vornehmlich sind die rothaarige Ilse Köhler, verheiratete Koch, und die blonde Irma Grese als „Hexen/Bestien“ gekennzeichnet worden. Ilse Koch, die nie Parteimitglied war, wurde als „Kommandeuse von Buchenwald“, „Bestie von Buchenwald“ und „Hexe von Buchenwald“ international bekannt gemacht; ein BRD-Gericht hatte sie zur lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt. In der englischsprachigen Welt hieß sie: „The Beast of Buchenwald”, „Queen of Buchenwald”, „Red Witch of Buchenwald”, „Butcher Widow” und „The Bitch of Buchenwald“. Sie erhängte sich 1967 in ihrer Zelle des Frauengefängnisses Aichach, wo sie seit 1949 einsaß. Man warf ihr vor, sie habe sich aufreizend gekleidete und damit kokettiert. Sie reizte also die erotische Fantasie der Männer, was sehr vielen Frauen zum tödlichen Verhängnis wurde. Inwieweit sie an den Verbrechen ihres Mannes und Lagerleiters Karl Otto Koch Anteil hatte, der von der SS-Gerichtsbarkeit deswegen abgeurteilt und erschossen wurde, ist heute kaum noch zuverlässig zu recherchieren.  Jedenfalls machte die SS dem Ehepaar Koch den Prozess. Er wird wegen „Wehrkraftzersetzung, Unterschlagung und Mord“ zweimal zum Tode verurteilt. Obwohl ein Fernschreiben H. Himmlers vorliegt, wonach er mindestens sechs Jahre Zuchthaus für die Kommandeuse erwartete und obwohl das SS-Gericht sich alle erdenkliche Mühe gab, Ilse Koch zu überführen, musste sie [mangels Beweisen] freigesprochen werden“ (Spiegel 16.02.1950). Der kompetente Buchautor Eugen Kogon sagte in der Dachauer Gerichtsverhandlung aus, er hätte Ilse Koch den von einem Stacheldrahtzaun abgeschirmten Gefangenenbereich nie betreten sehen. Wikipedia: „Der informelle Einfluss [Ilse Kochs] ließ sich kaum rekonstruieren, zumal dazu höchst widersprüchliche Aussagen sowohl der SS-Täter als auch der Gefangenen vorlagen.“ Während des US-Prozesses im Sommer 1947 bestritt Koch, in irgendeiner Weise an Misshandlungen und dem Mord an Lagerinsassen beteiligt oder in Kenntnis gewesen zu sein und bestritt auch, von dem Hunger- und Schwächetod zahlreicher Insassen gewusst zu haben. Das wurde im Prozess als „Falschaussage“ deklariert. Man ging davon aus, dass es sich bei ihr „um eine Persönlichkeit handele, der infolge Hemmungslosigkeit, sadistischer Neigungen, Triebhaftigkeit, Haltlosigkeit, Rachsucht und perverser Veranlagung jede Schlechtigkeit zuzutrauen ist.“ „Der Spiegel“ (16.02.1950) schreibt: „Ilse Kochs Kreuzverhör ist unergiebig. Ihr wird der Dokumentarfilm mit dem „Ilse-Koch-Lampenschirm“ gezeigt. Ihre Antwort: „Dieser Lampenschirm befand sich niemals in meinem Besitz. Gerade die Tatsache, daß er von den Amerikanern 1945 im Hause Koch gefunden wurde, spricht dafür, daß er nicht mir gehörte. Ich wohnte doch seit 1944 in Saatz. Er könnte höchstens unserem Nachfolger gehören.“ Aber ihr Nachfolger, der letzte Lagerkommandant, Hermann Pister, ist nicht angeklagt, Lampenschirme aus Menschenhaut im Besitz gehabt zu haben. Ilse Koch führte aus: Ich war eine Hausfrau und glaube, daß man meinen Einfluß überschätzt. Mein Mann hätte mich zurechtgewiesen, wenn ich mich in Lagerangelegenheiten eingemischt hätte. Ich versuchte mein Bestes, meinem Mann abends ein gemütliches Zuhause zu bereiten.“ Inwieweit die ihr nachgesagte „Nymphomanie“ der ungezügelten, sensationslüsternen Fantasie der US-Journalisten entsprang, ist heute nicht mehr aufklärbar. Die „Hexe Koch“ wurde während ihrer Untersuchungshaft geschwängert. Wie das unter Besatzeraufsicht passieren konnte blieb bis heute rätselhaft. Es wurde davon gefaselt, es hätte sich der Schwängerer einen langen unterirdischen Gang bis in ihrer Zelle gegraben. Derartige Schangerschaften der Hexen hat man im Mittelalter kurzweg dem allgegenwärtigen Satan zugerechnet. Im Oktober 1947 brachte die dreifache Mutter erneut einen Sohn zur Welt. Wohl wegen dieser fortgeschrittenen Schwangerschaft war sie die einzige weibliche Angeklagte im „Buchenwald-Hauptprozess“ die nicht, wie 22 weitere Mitangeklagte, an den Galgen gehängt wurde. Es war US-General Lucius D. Clay, der für die Urteilsrevision verantwortlich zeichnete. Er gab an, das Studium der Gerichtsprotokolle durch ihn und seine Rechtsberater habe erwiesen, dass die Beschuldigungen gegen die Kommandeuse nicht auf Beweisen, sondern hauptsächlich auf Hörensagen basierten. „Mein Urteil mag falsch sein, aber es stimmt mit meinem Gewissen überein“, gab er an. Ein neues Verfahren gegen Ilse Koch könnte von Amerikanern nach der bestehenden Prozessordnung nicht durchgeführt werden, das müsste die Deutschen selbst machen. Diese kamen zu dem bekannten Spruch „lebenslang“. Zitat „Der Spiegel“ vom Februar 1950: „Monate vorher hatte Clays neunköpfiger Rechtsberaterstab mit dem Studium der Koch-Akten begonnen. Man stellte fest, daß die Beweisführung gegen Ilse Koch fehlerhaft war und einer objektiven Nachprüfung nicht standhielt. Da ist der Fall des [Belastungs-] Zeugen Kurt Titz. Während einer kurzen Abwesenheit Ilse Kochs hatte er sich einmal von ihren Schnaps- und Weinvorräten sinnlos betrunken, die seidene Unterwäsche der Kommandeuse angezogen, sich von oben bis unten mit einer Flasche ihres französischen Parfüms begossen und in pervertierter Raserei die Spiegel und Möbel im Zimmer der Koch zertrümmert. Doch 1947 war Titz noch am Leben und konnte gegen die Koch aussagen. Das erschütterte dem amerikanischen Juristen den Glauben an die angebliche Mordwut der Kommandeuse. Ähnlich lagen die Dinge beim Hauptbelastungszeugen Froeboeß. Der hatte sich stets, auch vor Gericht, als Franziskanermönch ausgegeben, obwohl er keiner war. Nach seiner Befreiung hatte er sich in dieser Rolle als Entlastungszeuge für SS-Offiziere gegen eine entsprechend hohe Belohnung angeboten. Vor dem Dachauer Gericht hatte er exakte Einzelheiten über die Verbrechen eines jeden der 31 Angeklagten aussagen können. Die Revisionsjuristen fanden es zu anstrengend, ihm zu glauben. Auch hatte er sich im Kreuzverhör im Gestrüpp seiner eigenen Aussagen verheddert: Einmal wollte er das Segelschiff Jean Collinettes auf einem Lampenschirm im Hause Koch gesehen haben, ein anderes Mal auf Ilses Fotoalbum. Dem Revisionsstab gelingt es auch, die Sache mit dem Fotoalbum aus Menschenhaut ganz aufzuklären. Mr. Solomon Surowitz von der amerikanischen Anklagebehörde hatte nämlich einen Fehler gemacht. Während des Verfahrens hatte er das Fotoalbum der Ilse Koch zwei amerikanischen Korrespondenten von „Newsweek“, James O'Donnell und Toni Howard, gezeigt. Die sahen auf den ersten Blick: Das Album war nicht aus Menschenhaut, von Collinettes Segelschiff war nichts zu sehen. „Ein ganz gewöhnliches Fotoalbum aus schwarzer Pappe, wie man es bei Woolworth kaufen kann“, stellte O'Donnell fest und ließ die interessantesten Bilder mitgehen. Das war zum gleichen Zeitpunkt, als die Anklagebehörde im Gerichtssaal Kreuzverhöre anstellte, um zu beweisen, daß Ilse Kochs Fotoalbum in tätowierte Menschenhaut gebunden war. Es war zum gleichen Zeitpunkt, als die Anklagebehörde bedauerte, dem Gericht das Corpus delicti nicht vorlegen zu können, weil es nicht aufzufinden sei. So steht im Revisionsgesuch: „Die Macht der Propaganda und Massensuggestion kann niemals besser illustriert werden, als im Falle Ilse Kochs. Schon lange vor dem Prozeß war sie bereits öffentlich als die 'Hexe von Buchenwald' schuldig gesprochen worden. Geschichten über sie gingen von Mund zu Mund und wurden mit immer neuen farbenfreudigen Einzelheiten ausgeschmückt. Aber, als es zur Beweisführung vor Gericht kam, da stellte sich heraus, daß diesen Geschichten die Substanz fehlte.“ Das Fotoalbum aus Pappe lag bei. Vier Wochen nach der Rechtfertigung des Gouverneurs veröffentlicht der Untersuchungsausschuß des Senats 12000 Worte Koch-Befund. Das Fazit: „Die Urteilsrevision war nicht gerechtfertigt ... Der Irrtum im Koch-Fall ist ein vereinzelt dastehender Makel, der auf der Zuverlässigkeit und Wachsamkeit unserer demokratischen Justiz liegt.“ William D. Denson, der erste amerikanische Staatsanwalt im Dachauer Koch-Prozeß, fühlt sich veranlaßt, dazu in der Presse Stellung zu nehmen: „Ich wußte viel mehr, als in den Prozeßakten aufgenommen wurde... viele Einzelheiten konnten vor Gericht nicht vorgebracht werden... ein großer Teil der Akten kann auch hier nicht wiedergegeben werden, weil es so unaussprechlich unanständig ist. Es genügt zu sagen, daß Ilse Koch sich zu einer perversen Sadistin von monumentalen Ausmaßen entwickelte, die einmalig in der Geschichte dasteht. Ich habe nur zehn Zeugen gegen sie aussagen lassen, obwohl noch viele andere sich danach drängten. Um der Kürze willen habe ich absichtlich keinen so großen Nachdruck auf das überwältigende Beweismaterial gelegt.“ Clay-Rechtsberater Colonel J. L. Harbaugh: „Wenn Ilse Koch wirklich so notorisch war, wie die Welt es glaubt, dann ist es erstaunlich, daß die Anklagebehörde nicht jeden verfügbaren Beweis vorlegte, um jeden Zweifel auszuschalten.“ Um Licht in diese düsteren Gegensätze zu bringen, beauftragt die „New York Herald Tribune“ ihren Deutschland-Korrespondenten, Edwin C. Hartrich, mit einer nochmaligen genauen Untersuchung der Koch-Akten. Hartrich watet durch ein Meer von Protokollen. Dann schreibt auch er: „Der Fall Ilse Koch ist ein plastisches Beispiel schlecht gehandhabter Propaganda. Die Amerikaner, die nicht gerade Amateure in dieser Kunst sind, fielen ihrer eigenen Propanda-Geschichte zum Opfer und unternahmen es dann, sie vor einem ordentlichen Gericht zu beweisen.“ Damit verlassen wir die endlose Geschichte um die „Hexe von Buchenwald“, deren Aufklärung mir natürlich nicht besser gelingen kann als vorausgegangenen Bemühungen. Da die Frau von einem ordentlichen BRD-Gericht verurteilt wurde, ist in heutiger Zeit von ihrer festgestellten Schuld auszugehen.
 
Bestimmt nicht exemplarisch für die vielen argen „KZ-Vorkommnisse“, aber trotzdem erschütternd an die Hexen-Geständnisse erinnernd, ist das was Eva Storrer auf „NDR.de“ unter der Überschrift  „Ich bin unschuldig“ von Aufseherinnen im „KZ Ravensbrück“ textet (26.04.2005). Im November 1938 wurden in dem Dorf Ravensbrück, rund 100 km nördlich von Berlin, die ersten Baracken für das größte Frauenkonzentrationslager im Dritten Reich gebaut. „Nach Kriegsende sollten die Täter von Ravensbrück zur Rechenschaft gezogen werden. Im ersten Hamburger Ravensbrück-Prozess 1946/1947 standen 16 Angeklagte vor Gericht, darunter sieben Frauen. Sie mussten sich wegen ihrer Tätigkeit als KZ-Aufseherinnen vor einem britischen Militärgericht verantworten. Fünf Frauen wurden zum Tode verurteilt. Der größte Prozess vor einem sowjetischen Militärtribunal fand im Juni 1948 in Berlin statt. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit wurden 17 Aufseherinnen zu lebenslanger Haft verurteilt. ,Was hätten wir denn tun sollen‘, beteuerten viele der einstigen Aufseherinnen ihre Unschuld. … Zur Last gelegt wurde den Frauen, sich an Massentötungen in der Gaskammer des Konzentrationslagers Ravensbrück sowie an Misshandlungen von Häftlingen in den Außenlagern Barth und Neubrandenburg beteiligt zu haben. Ulla Jürß, die ab 1943 Aufseherin und Blockführerin im KZ Ravensbrück war, gab nach monatelangen Verhören zu Protokoll: ,Als Blockführerin bin ich gezwungen gewesen, Häftlinge abends vor dem Block antreten zu lassen und diese nach der Gaskammer zur Vernichtung zu bringen.‘ In Ravensbrück wurde jedoch erst Ende 1944 eine Gaskammer gebaut. Zu dieser Zeit hatte Ulla Jürß bereits gekündigt und Ravensbrück längst verlassen. Dennoch wurde sie wegen Beteiligung an Massentötungen zu lebenslangem Zuchthaus verurteilt. … Als im Herbst 1989 in der DDR die Menschen auf die Straße gingen, verbüßten drei ehemaligen KZ-Aufseherinnen im Frauengefängnis in Hoheneck im Erzgebirge noch immer ihre Strafen. Eine von ihnen war Ulla Jürß. Die Frauen stellten ein Gnadengesuch, der von dem Leiter der Strafvollzugsanstalt unterstützt wurde. In der Öffentlichkeit löste das Gnadengesuch eine Diskussion über die Verjährung von NS-Verbrechen aus. Nach ihrer Entlassung im Mai 1991 stellte Ulla Jürß einen Antrag auf Rehabilitierung und Entschädigung für die Zeit im DDR-Gefängnis. Der Antrag wurde von der Rostocker Staatsanwaltschaft zurückgewiesen. Weitere acht ehemalige Aufseherinnen versuchten, sich als Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgung in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) und in der DDR anerkennen zu lassen. Nur einer von ihnen, Margot Pietzner aus Wittenberg, gelang es, eine Entschädigung zu erhalten. Der Vorfall rief heftige Proteste hervor. Auch Monika Herzog von der Gedenkstätte Ravensbrück kritisierte den Vorfall: ,Es ist einfach skandalös, sich für eine der Aufseherinnen einzusetzen und nicht für die Opfer. Zum Beispiel haben 28 polnische Frauen, die bis heute an den Folgen von Verletzungen und Verstümmelungen durch 'medizinische Experimente' im Konzentrationslager Ravensbrück zu leiden haben, keine Entschädigung erhalten.“ Im Mai 1996 wurde die Anerkennung von Margot Pietzner als Opfer aufgehoben. Die Entschädigungssumme von 64.350 D-Mark musste sie zurückzahlen. „Bestie in Menschenhaut - unter diesem Namen war sie als Aufseherin im KZ Ravensbrück bekannt und berüchtigt“, schrieb die DDR-Zeitschrift „Für Dich“ Anfang 1990. Gemeint war die ehemalige Aufseherin Erika Bergmann. 1955 wurde sie in der DDR zu lebenslanger Haft verurteilt. Auch sie war im Herbst 1989 noch immer in der Strafvollzugsanstalt Hoheneck inhaftiert. Dort wurde sie nach der Wende von Journalisten gefragt: „Wie haben Sie es geschafft, in der langen Zeit hier so gut über die Runden zu kommen ? Sie sehen blendend aus.“ Erika Bergmann antwortete: „Ich bin jetzt 75. Seit 34 Jahren und sechs Monaten bin ich in Haft. Überall gibt es bestimmte Regeln und Anforderungen. Wenn man sich fügt, hat man es gut. Ich bin es gewohnt, mich anständig zu benehmen. Damit hatte ich noch nie Schwierigkeiten.“ Ganz unfassbar, aber exakt den Hexenprozesskriterien gleichend, hatte Ulla Jürß Taten „gestanden“, die sie nicht begangen haben konnte. Ich gehe, da es sich um eine „NDR 1-Radio MV“-Sendung handelt, von der Korrektheit der Darlegungen aus. Und eine kleine Aufseherin wie Erika Bergmann sitzt 34 Jahre in Haft, während Atombombenwerfer - die eine halbe Million Menschen auf dem Gewissen haben und tausende weitere alliierte Gewalttäter - sich eines ehrenvollen Lebens bis zum Tod erfreuen durften. Wem käme da nicht die ewige Hexen-Jagd - die archetypisch geile Suche nach der abgründig bösen Frau in denn vergleichenden Sinn ?! Der US-Amerikaner Oberst Paul Tibbets, der 1945 die Hiroshima-Bombe ausklinkte, bereute nie seinen Massenmord, er berief sich in einem Interview - genau wie die gehenkten sog. deutschen „Kriegsverbrecher“ - auf seine Pflicht als Soldat. Als er gefragt wird, ob er nicht bereue, für den Tod zehntausender Menschen verantwortlich zu sein, antwortet er: „Ich habe nie bereut und mich nie geschämt, denn ich glaubte damals, dass ich meine patriotische Pflicht tat, als ich den Befehlen folgte, die man mir gab.“
 
An ihre patriotische Pflicht glaubte auch eine junge Frau die in moderner Zeit als hexenhafte „Bestie“ tituliert worden ist, es war die grazile Mecklenburger Bauerntochter Irma Grese, die zum Dienst in das KL-Bergen befohlen worden war. Eigentlich wollte sie Krankenschwester werden. Auf einer englischen Seite heißt es: „Irma Grese war eine der bekanntesten der weiblichen Nazi-Kriegsverbrecher und war eine der verhältnismäßig unbedeutenden Frauen [„relatively small number“] die in den Konzentrationslagern arbeiteten, welche von den Alliierten wegen Kriegsverbrechen gehängt wurden.“ Wichtige Entscheidungen kann das 20/21-jährige Mädchen kaum zu verantworten gehabt haben. Als nur von 164 cm Länge und einem Gewicht von keinen 50 kg sah sie in ihren Schaftstiefelchen nicht eben zum Fürchten aus. Aber zum Ärger der britischen Verhörspezialisten bereute sie nie und gestand die ihr zur Last gelegten Verbrechen nicht. Auf einer US-Seite heißt es: „The night before her trial, Grese sang Nazi hymns until the early hours of the morning with Johanna Bormann, a fellow female Nazi guard.” Sie blieb also „verstockt“, was man auch bei den Hexenprozessen als strafverschärfend erachtet hatte. Der Presse galt die junge Frau als „schönes Biest“, „Biest von Belsen“, „Angel of Death” („Todesengel“), „The Auschwitz Hyena“ („Hyäne von Auschwitz“), „SS-Megäre“ also Hexe. Sie war kaum 22 Jahre alt geworden als sie die englischen Besatzer, mit den obligatorischen Gummihosen versehen, in Hameln an den Galgen hängten. Mir steht es nicht zu, die ihr zur Last gelegten Vergehen weder zu beschönigen noch zu untersuchen; es standen damals Aussagen gegen Aussagen. Wir wissen diese Wahrheit nur, dass Angeklagte wie auch Zeugen nachweisbar gelogen haben. Der britische Henker A. Pierrepoint wurde für die spezielle Durchführung der Hinrichtungen herangezogen, der seine Galgenarbeit für Donnerstag, den 13.12.1945 in Hameln einplante. Er schrieb über Irma Grese in seinen Lebenserinnerungen: „Es ist klar, dass sie ihr Schicksal mit großem Mut annahm - vielleicht fühlte sie, dass sie für ihr Land - fast in einer Form des Martyriums - starb - vielleicht fühlte sie, dass es der beste Ausweg für sie war, da Deutschland den Krieg verloren hatte.“ Im Abschiedsbrief an ihre Geschwister schreibt sie: „Ich bin auch in der schwersten Not meinem Vaterlande treu bis in den Tod.“ Und im Brief an ihre Schwester Lieschen gibt sie an: „Auch Ihr sollt derselben Überzeugung sein und wissen, daß ich mit ruhigem, sicheren Schritt und eisernen Nerven meinem Schicksal folge. Meine Ehre werde ich nie verlieren, denn diese heißt: Treue !" Exakt zur selben Zeit, als die 22jährige „Bestie“ Irma Grese die Schlinge um den Hals gelegt bekam und in den Tod gestürzt wurde, erschlagen und erschießen die Weltkriegssieger und ihre Nutznießer Zehntausende bis Hunderttausende deutscher Frauen und Männer und Kinder in fast ganz Europa. Diese grausame Realität darf zwar nie als relativierendes Argument hinsichtlich der NS-Verbrechen dienen, Strafe - so sie gerecht ist - sollte sein. Aber wegen der Strafverfolgung der einen und der Straffreiheit der anderen, ist - bei Betrachtung der Nachkriegsgeschehnisse - der Geruch von modernen Hexenjagden nicht ganz aus der Nase zu bekommen.