SINNENLUST IST KEINE SÜNDE !
 
Das fröhliche Heidentum scheidet sich sehr
vom Katechismus der christlichen Lehr‘.
Kein Gott und kein Buch verbietet die Lust
in des stolzen Heiden freisinniger Brust !
 
Keine leiblichen Freuden verbot ein Dämon,
keiner spricht den natürlichen Lüsten Hohn !
Der gesunden Körper ergötzliches Spiel
spendet Lebenskräfte vom Belt bis zum Nil.
 
Warum sollt‘ die Natur, welche Wollust schuf,
sich ergeh‘n im idiotischen Widerruf ?!
Jedes Weib, jeder Kerl nach heidnischem Recht
genieße die Wonnen in seinem Geschlecht !
 
Wer die sieben Todsünden der Kirche erfand,
war nicht bei Trost und nicht bei Verstand.
Oder war er womöglich ein böser Sadist,
dem der Menschheit Leiden zur Freude ist ?
 
Unsere Erde ist schön und kein Jammertal,
verflucht sei der Christen Gewissensqual !
Keiner sollte sich schämen für sein Begehr,
ein Heiliges sei der Geschlechter Verkehr !
 
Was im trauten Willen der Beiden geschieht,
das klingt wie der Erde geheiligtes Lied,
daran ist nichts sündhaft, übel und schlecht,
die Sinnenlust ist unser seligstes Recht ! 
 
Das Allernatürlichste unter den irdischen Himmeln, die Fleischeslust, die Sinnenfreude, die aus den Körpern bei Mensch und Tier erwächst, wurde von der grundsätzlich naturwidrigen katholischen Kirche in Frage gestellt und verteufelt. Die Wollust ist als frevelhaft und ruchlos verketzert worden. So duldet die Kirche Geschlechtsverkehr lediglich zur Fortpflanzung, um eine Familie zu gründen, damit die Zahl ihrer Gläubigen nicht abnimmt. Bei der Wollust (lat. luxuria) handelt es sich - nach kirchlicher Diktion - um eine der „7 Todsünden“, das soll heißen, dass sie zu jenen „Sünden“ zählt, aus denen weitere Sünden hervorgehen und den Seelentod im ewigen Höllenfeuer nach sich ziehen würden. Der größenwahnsinnige Papst Gregor I. (540-604) war es der die Wollust auf die Liste der „Sieben Todsünden“ setzte.  Von welchem schlimmen Charakter gerade dieser herrschsüchtige Papst gewesen ist, liest man an seinen brutalen Weisungen ab. So gab er im Jahr 599 Order, die Heiden Sardiniens zum Übertritt zum Christentum zu zwingen: „Wenn ihr feststellt, dass sie nicht gewillt sind, ihr Verhalten zu ändern, so befehlen wir, dass ihr sie mit größtem Eifer verfolgt. Sind sie unfrei, so züchtigt sie mit Prügeln und Folter, um sie zur Besserung zu zwingen. Sind sie aber freie Menschen, so sollen sie durch strengste Kerkerhaft zur Einsicht gebracht werden, wie es angemessen ist, damit jene, die sich weigern, die heilsamen Worte zu hören, welche sie aus den Gefahren des Todes erretten können, durch körperliche Qual der erwünschten geistigen Gesundheit zugeführt werden.“ Ein Tyrann und Widerling war der sog. „Heilige Vater“, wie nicht wenige seiner unholden Nachfolger. Im gesamten Mittelalter gehörte die Wollust zu den wichtigsten Anklagepunkten im Rahmen von Prozessen gegen Hexen und Ketzer, die von der Inquisition durchgeführt wurden. Den sog. ketzerischen Gruppen warf die Inquisition in aller Regel zuerst die freie Liebe oder einen unmoralischen Lebenswandel vor. Die blödsinnige Unterstellung, die Angeklagten hätten wollüstigen Beischlaf mit dem Teufel getrieben, kam gern hinzu. Sogar die Selbstbefriedigung galt als unmoralisch und gefährlich. Bis in die Neuzeit wurde sie als höchst schädlich für die Gesundheit verurteilt. Für zahlreiche Menschen haben die aus der Kirchenzucht hervorgegangenen engen Moralvorstellungen heute noch Geltung, bis in die Schlafzimmer von Eheleuten hinein. Noch heute empfinden, insbesondere Frauen, belastende Schuldgefühle bei sexuellen Themen und Handlungen. Das nordische und griechische Heidentum kannte diese Lusteinschränkungen nicht, kein törichtes Gottes- oder Ehwart-Verbot stellte je die Sinnenlust in Frage. Unser Neuheidentum folgt dieser guten Tradition mit dem Grundsatz, dass Liebe und Liebeslust zu den unveräußerlichen Grundrechten der Menschheit gehören und konkret, dass jede gemeinsame Lustauslebung der Liebesgenossen gutgeheißen werden muss, die in freiwilliger Übereinkunft erwachsener Menschen vollzogen wird.