Ein Beispiel für Tausende: Nicht vorhandener Gedenkstein im Dyckerhoff-Steinbruch von Wiesbaden-Biebrich für die beiden von der US-Armee 1945 als „Werwolf“-Kinder erschossenen Buben.
 
GEDENKSTEINE
 
Das Gedenken ist so wichtig,
denkt der Mensch doch selten richtig.
Um das Denken gut zu lenken,
setzt man Steine zum Gedenken.
 
Überall ist wer gestorben,
wurd’ des Menschen Glück verdorben,
wurd’ in Kriegs- und Nachkriegstagen,
erschossen, aufgehängt, erschlagen.
 
Eigentlich war es bekannt,
im Bayern- und im Frankenland,
stand seit alten Zeiten schon,
das Kreuz vom toten „Gottessohn“.
 
Die Mahnsteine für die Toten,
gelten als die besten Boten,
schlimmer Tragik zu gemahnen,
in der Hoffnung besserer Bahnen.
 
Mahnmale sollten sein und bleiben,
doch man kann’s auch übertreiben,
die Pflege der „Betroffenheiten“,
ganz abscheulich auszuweiten.
 
Kann denn die Vernunft nicht hemmen,
unser Land zu überschwemmen,
mit den Mahn- und Stolpersteinen,
die den Frohsinn uns verneinen ?!
 
Etwas Mahnung ist vonnöten,
doch das Übermaß kann töten,
ohnehin ist’s krass gelogen,
weil es ist nicht ausgewogen !
 
All' die Mahnmal-Sprücheklopfer,
gedenken nur der „Nazi-Opfer“,
doch die Deutschen die verendet’,
werden sorgsam ausgeblendet.
 
Wo ist die deutsche Stadt und Stätte,
wo’s nicht deutsche Opfer hätte,
die von Mörderhand erschlagen,
bis heute ohne Mahnmal lagen ?!
 
US-Soldaten bei der Ermordung eines deutschen Jungen, 1945
 
Dass mittlerweile in jeder deutschen Stadt und Kleinstadt ein „Gedenkstein“ oder ein Gedenksteinchen für die „Opfer“ einer vermeintlichen oder tatsächlichen Unmenschlichkeit aus der Vergangenheit platziert wurde, macht nachdenklich und deshalb auch ärgerlich, weil es sich dabei um die eng selektierte Eingrenzung eines gewissen Opfer/Täter-Kreises handelt. Gedenksteine für ermordete deutsche Zivilisten die durch mutwillige Feindeshand zu Kriegs- und Besatzungszeiten ums Leben kamen, werden nicht aufgestellt, dafür findet sich kein Sponsoren- und kein Betroffenen-Kreis.
 
Eine kleine Auswahl derer die ohne Gedenksteine geblieben sind: Die beiden Jungs Heinz Petry und Josef Schönger die am 1. Juni 1945 von US-Truppen bei Braunschweig ermordet wurden. - In Offenhausen bei Hersbruck wurden drei junge deutsche Gefangene erschossen. - In Eberstetten im Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm erschossen die Amerikaner zwölf deutsche Gefangene. - In Trassheim bei Ruderting erschossen die Amerikaner den 17jährigen Fritz Hemmrich und den zufällig des Weges kommenden Erich Kaufer. - In Eggstätt bei Endorf ermordeten sie zwei gefangene junge deutsche Soldaten in Anwesenheit deutscher Zivilisten. - In Abtenau erschossen die Amerikaner deutsche Soldaten, die bereits die Waffen weggeworfen hatten und sich ergeben hatten und wehrlos waren, in Oberndorf den Bauern Stadler, in Kreuzberg den Bauern Josef Atzinger, in Tittling bei Passau den Bürgermeister Karl Bottler. Die Frau und die vier Kinder des Ermordeten durften erst am 14. Tag die Leiche begraben. - In Hengersberg erschossen die Amerikaner den Bürgermeister Bruckmüller samt seiner Frau, seine zwei schulpflichtigen Kinder und einen Metzgerburschen, der sich auf dem Bauernhofe befand. - Am Feuersee bei Orlach wurden drei kriegsgefangene deutsche Soldaten erschossen. - In Jungholzhausen wurden 25 deutsche Gefangene ermordet. - In Rosenheim erschossen die Amerikaner den kriegsversehrten Franz Sigl, in Roggenstein, Kreis Vohenstrauß, den Bürgermeister Anton Wolf. - In Bernbach wurden zwei deutsche Gefangene von den Amerikanern erschossen, in Kleinheim zwei deutsche Gefangene an einer Hauswand erschossen.
 
„Dokumente über Kriegsverbrechen an Deutschen im Zweiten Weltkrieg“ - 226 Aktenbände der „Wehrmacht-Untersuchungsstelle für Verletzungen des Völkerrechts“ (WUSt) hat der amerikanische Historiker und Völkerrechtler Alfred Maurice de Zayas im Freiburger Bundesarchiv ausgegraben und nach dreijähriger wissenschaftlicher Prüfung zusammen mit dem holländischen Völkerrechtler Walter Rabin in einem Buch veröffentlicht. („Die Wehrmacht-Untersuchungsstelle“). Er machte Hunderte von Zeugen ausfindig, darunter rund 150 ehemalige Heeres-, Marine- und Luftwaffenrichter, die er nach dem Zustandekommen der Dokumente befragte. Am Ende stand für de Zayas fest, „dass die Wehrmacht-Untersuchungsstelle eine gewissenhafte justizkonforme Dokumentation betrieben hat“, dies erklärbar womöglich schon dadurch, dass der Behördenleiter Johannes Goldsche und sein Vorgesetzter Rudolf Lehmann, Chef der Wehrmachtrechtsabteilung, „alte Richter waren, die ... der NSDAP nicht angehörten und dem Gedankengut des Nationalismus fernstanden“. Was de Zayas in den WUSt-Akten fand, belegt Völkerrechtsverletzungen alliierter Truppen, wie sie an allen Fronten Zivilisten und Soldaten trafen: In Polen starben Hunderte von Volksdeutschen, viele waren nach Zeugenaussagen „mit Brechstangen, Seitengewehren, Gewehrkolben und Knüppeln zusammengeschlagen" und „bis zur Unkenntlichkeit verstümmelt" worden. In Frankreich exekutierten britische und französische Soldaten deutsche Landser, obschon sie sich ergeben hatten; Piloten wurden beim Absprung aus ihren getroffenen Maschinen in der Luft beschossen. Britische Kriegsmarine schoß nach der Versenkung deutscher Schiffe in der Ägäis auf schwimmende Flüchtlinge, an Leichen deutscher Soldaten auf Kreta stellten WUSt-Ermittler Verstümmelungen fest. In Rußland wurden deutsche Truppenangehörige erschossen, nachdem sie sich ergeben hatten, Lazarettschwestern wurden vergewaltigt und ermordet. Der Richter bei der 333. Infanteriedivision Willi Knobloch, der durch Zeugen von russischen Greueltaten in Grischino erfahren hatte, nahm den Tatort nach der Rückeroberung durch deutsche Truppen persönlich in Augenschein. „Ich habe z. B. in einem Haus liegende Frauen mit gespreizten Beinen gesehen. Nach den Uniformteilen waren es offenbar Rote-Kreuz-Schwestern gewesen, denen man teilweise in einer geradezu viehischen Weise Brüste abzuschneiden versucht hatte.“ Im richterlichen Abschlußbericht über Völkerrechtsverletzungen an volksdeutschen Zivilisten und Reservisten in der polnischen Provinz Posen heißt es: „Ganze Familien sind ausgerottet worden, die Menschen sind„nicht immer erschossen, sondern häufig mit allen möglichen“ „Werkzeugen z. B. vor den Augen ihrer Angehörigen und anderer“ „Personen, denen ebenfalls ihre Ermordung angekündigt war,“ „erschlagen worden. Eine große Zahl der Leichen ist mit“ „schweren Verstümmelungen aufgefunden worden ... Bei Tarlowa“ „in der Nähe von Kolo hat das polnische Militär auf eine große“ „Anzahl Volksdeutscher geradezu eine Treibjagd mit“ „Maschinengewehren veranstaltet. Man fand etwa 130 Tote, die“ „nach den Zeugenaussagen wie die Hasen bei einer Treibjagd“ „über ein Feld verstreut waren.“ Auch in Frankreich wurden deutsche Soldaten, die längst aufgegeben hatten, exekutiert. In den WUSt-Denkschriften über „Tötungen und Verwundungen Wehrloser“ belegt beispielsweise die Aussage des Schützen Wilhelm Ermlich die Erschießung von vier Landsern, „obwohl wir mit erhobenen Händen dastanden“. Ermlich überlebte weil er sich fallen ließ und unter den Leichen seiner Kameraden mit einem Schuß in den Oberschenkel davonkam. In den WUSt-Akten über das Seegefecht vor der norwegischen Hafenstadt Narvik im April 1940 sind völkerrechtswidrige Angriffe durch Engländer auf Schiffbrüchige belegt. Der Maschinenobergefreite Heinz Backus vom deutschen Zerstörer „Erich Giese“ der „selbst gesehen“ hat „wie ein Kamerad im Wasser von einem Schuß getroffen wurde und plötzlich den Kopf sinken ließ und nicht mehr weiterschwamm“. Die Flüchtenden waren fassungslos, „da wir selbst drei Tage zuvor ... zwanzig treibende Engländer gerettet haben“. Rund 4.000 derartige „Fallkomplexe“ sind in den verfügten Aktenbänden der Wehrmacht-Untersuchungsstelle enthalten. „Einige tausend Berichte“ betreffen die Tötung deutscher Kriegsgefangener, vor allem zurückgelassener Verwundeter an der Ostfront (SPIEGEL 4/1980) Die erst nach Kriegsende - nach Zerschlagung der deutschen Abwehrkräfte - einsetzenden Massenmorde an deutschen Militär- und Zivilpersonen, von Angehörigen alliierter Verbände, sind von keiner Behörde jemals einer exakten Erfassung - geschweige denn einer juristischen Ahndung - für würdig befunden worden.