19.02.2019 / 10.02.2026
Antifaschisten marschieren unter dem alten kommunistisch-bolschewistischen Massenmörder-Zeichen von „Hammer und Sichel“ und so wie schon vor über 100 Jahren üben sie Hetze, Terror, Chaos und schlagen sie wieder die Köpfe ihrer Opfer ein (Mordversuch auf Frank Magnitz und Täter: Simeon Ravi Trux (alias „Maja T.“), „Hammerbande“).
„ANTIFASCHISTEN“
Mancher Schuft, mancher Schelm
gibt sich frech als Nobelmann,
weil er kein Faschist gewesen,
was er auch beweisen kann.
Mancher Narr ist Antifaschist,
dafür braucht es keinen Grips,
der eine hat ihn, andere nicht,
ob mit Rollkragen oder Schlips.
„Antifaschist“ als Gütesiegel,
als Prädikat für Menschlichkeit,
das wär‘ pervers und paradox,
für alte, wie für heutige Zeit.
„Nazi-Gegner“ -, schön und gut,
aber meist‘ kein bisschen besser,
lang‘ bevor‘s die „Nazis“ gab,
waren die schon Menschenfresser.
Bolschewiken - Gulag-Killer,
die Massenmörder mit Bravur,
„Edel-Kommunisten“ im Salon;
Vorbildhaltung ? Keine Spur !
Minus-Seelen, Masken-Träger,
Stalin, Trotzki, auch der Einstein,
Menschenschlächter - heuchlerisch -
„Nazi-Feinde“, groß und klein.
Die alten, roten Links-Dämonen,
sind auch heut‘ schon wieder da,
Hetzer, Schinder, Terroristen,
als Schläger von der „Antifa“.
Antifaschismus ist kein Ausweis,
für Anständigkeit und Ehre !
Ob „Internazis“ oder „Nazis“,
sag’ mir, wo Moral da wäre ?!
„Ungarn heute“ - Knapp drei Jahre nach einer Serie gewaltsamer Angriffe im Budapester Stadtgebiet ist das erstinstanzliche Verfahren gegen mehrere ausländische Staatsangehörige vor dem Hauptstädtischen Gericht (Fővárosi Törvényszék) zu einem vorläufigen Abschluss gekommen. Der Prozess am Mittwoch markierte den vorläufigen Höhepunkt der juristischen Aufarbeitung jener Ereignisse vom Februar 2023, die als antifaschistische Angriffsserie nationale und internationale Aufmerksamkeit erregt hatten. Während einige Mitbeschuldigte den Termin aus dem Ausland verfolgten oder aufgrund diplomatischer Immunität nicht mehr Teil des Verfahrens waren, stand der deutsche Staatsangehörige Simeon Ravi Trux (alias „Maja T.“) im Zentrum der Verhandlung, an deren Ende der zuständige Richter die rechtliche Bewertung der Tatvorwürfe vornahm.
In der mehrstündigen Urteilsbegründung legte Richter Dr. József Sós dar, dass die Täterschaft durch umfangreiches Videomaterial belegt sei. Die Aufnahmen zeigen laut Gericht, wie die Angeklagten und weitere Beteiligte ihre Zielpersonen über längere Zeiträume und über mehrere Umstiege im öffentlichen Nahverkehr hinweg verfolgten. Ein zentraler Punkt der Beweisführung war der Angriff im Stadtteil Gazdagrét. Die Videoanalysen zeigen laut Urteil die Verwendung von Teleskopschlagstöcken und dokumentieren die Intensität des Übergriffs auf ein wehrloses Opfer, das Kopfverletzungen erlitt, die mit 24 Stichen genäht werden mussten. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Identifizierung der Personen auf den Aufnahmen trotz teilweiser Vermummung zweifelsfrei möglich war.
Zwei Opfer der Antifa-Hammerbande.
Ein wesentlicher Teil des Prozesstages befasste sich mit dem 132-seitigen psychiatrischen Gutachten über Maja T. Die Verteidigung rügte, dass das Dokument des Angeklagten nicht rechtzeitig in deutscher Übersetzung vorlag, was das Recht auf eine angemessene Verteidigung beeinträchtigt habe. Das Gericht hielt dem entgegen, dass die Kerninhalte bereits aus früheren Protokollen bekannt gewesen seien und der Rest am Verhandlungstag durch Dolmetscher vermittelt wurde. Das Gutachten beschreibt den Angeklagten als eine Persönlichkeit mit hoher Selbstkontrolle, die jedoch in subjektiv empfundenen Gefahrensituationen zu gewaltsamen Abwehrreaktionen neigen könne. Eine Schuldunfähigkeit oder eine erhebliche Einschränkung der Einsichtsfähigkeit zum Tatzeitpunkt wurde ausgeschlossen. [...] In seinem letzten Wort äußerte sich Maja T. detailliert zu seinem Verfahren und seiner Inhaftierung. Er kritisierte seine Auslieferung aus Deutschland als rechtlich fehlerhaft und thematisierte seine Haftbedingungen, einschließlich einer Phase der Einzelhaft und eines Hungerstreiks, mit dem er auf die Situation im Strafvollzug aufmerksam machen wollte. Er vertrat die Ansicht, das Verfahren werde politisch beeinflusst, um eine abschreckende Wirkung zu erzielen. Das Gericht wies diese Darstellung zurück und betonte die Unabhängigkeit der Justiz sowie die Einhaltung aller rechtsstaatlichen Normen während der Ermittlungen.
Nach der umfassenden Beweisaufnahme verurteilte das Gericht den deutschen Staatsangehörigen Maja T. wegen qualifizierter Körperverletzung zu einer achtjährigen Freiheitsstrafe im geschlossenen Vollzug (Zuchthaus). Eine vorzeitige Entlassung auf Bewährung wurde ausgeschlossen. Der Mitangeklagte Gabriele M. erhielt eine siebenjährige Haftstrafe, während gegen Anna Christina M. eine zweijährige Freiheitsstrafe verhängt wurde, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt ist. Der zweite Angeklagte, der Deutsche Tobias E., wurde bereits früher verurteilt und steht derzeit in Deutschland unter polizeilicher Aufsicht. Der fünfte Angeklagte befindet sich ebenfalls im Ausland, in Italien, da die italienischen Behörden ihn nicht an Ungarn ausgeliefert haben. Die dritte Angeklagte, die Deutsche Anna Christina M., erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Da sowohl die Staatsanwaltschaft eine Verschärfung als auch die Verteidigung Freisprüche beziehungsweise Strafmilderungen beantragten, wird der Fall in zweiter Instanz erneut geprüft. Die Untersuchungshaft von Maja T. wurde bis zum rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens verlängert.