11.09.2022

Messermord

Mehrfach-Mörder Michael S. (ungehindert auf Frauenjagd) >>
https://www.ardmediathek.de/video/mehr-als-ein-mord/folge-2-christine-oder-das-erste-opfer-s01-e02/wdr/Y3JpZDovL3dkci5kZS9CZWl0cmFnLWMxNTYxMzY3LWEwNjQtNGE5My05ZWYxLTk3YjkyZjcyNGMzYQ

Das Horrorhaus von Höxter (nur 13 Jahre für Folter-Doppelmord) >>
https://www.youtube.com/watch?v=avV-N-dQDbY

Mehrfach-Mädchenmörder Jan-Heiko P. (klagt sich erfolgreich von Beobachtung frei) >>
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/mordfall-ayleen-tatort-100.html

Die Justiz als Mordhelfer ?

Ist unsere neu-deutsche Justiz debil,
was treibt sie zu ihrem Trauerspiel ?
Zu oft lässt sie Mörder auf freiem Fuß,
erklärt sich mit Soziologen-Schmus.

Dass sie Mördern beim Morden nützt,
dass sie mehr Täter als Opfer schützt,
so lautet der schlimme Tatbestand,
einer kranken Justiz im kranken Land.

Kaum ein Täter wird gerecht bestraft,
die meisten kommen nicht in Haft,
auf „Bewährung“ heißt ein Spruch,
ganz legal aus einem Gesetzes-Buch.

Nach „Bewährung“ bald neuer Mord
und die Justiz guckt konsequent fort.
Sie hat sich viel zu wenig angestrengt,
bis sie an „Sicherheitsverwahrung“ denkt.

Das bringt Gerechtigkeit nicht ins Lot,
zuvor sind ja mehrere Menschen tot.
Das wär‘ echt anders im Rechtsgewebe,
wenn es noch „Lebenslänglich“ gäbe.

Um den Begriff vom „Mord“ zu meiden,
den mag kein linker Richter leiden,
wird der „Totschlag“ überstrapaziert,
der ist meistens absolut deplatziert.

Geplanter Mord kann nie Totschlag sein,
solche Auslegung ist ein falscher Reim.
Er entspricht der reinen Willkür nur,
auf der üblichen Verharmlosungstour.

Würde die Justiz ihre Pflichten erfüllen,
sich nicht in Pseudo-Argumente hüllen,
gäb‘s bei uns nur halb so viel Morde,
so aber bricht die BRD Mord-Rekorde.

 

o-o-o-o

 

08.10.2022 - Ein 19-Jähriger hat ein 17-jähriges Mädchen im März 2020 vergewaltigt und getötet. Das Gericht verurteilt ihn zur Höchststrafe für einen Jugendlichen, doch Staatsanwaltschaft und Angeklagter legen Revision ein. Nun kommt er frei, weil das Verfahren zu lange dauert. Die Familie des Opfers ist fassungslos.

Ein unter anderem wegen Mordes und Vergewaltigung verurteilter 19-Jähriger kommt wegen zu langer Verfahrensdauer aus der Untersuchungshaft frei. Der junge Mann befand sich seit März 2020 in Untersuchungshaft, wie das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken mitteilte. Das Urteil des Landgerichts Frankenthal vom August 2022 ist noch nicht rechtskräftig. Formal dauerte die Untersuchungshaft daher noch an. Zuvor hatten mehrere Medien über den Fall berichtet.

Der inzwischen 19-Jährige hatte dem ersten Richterspruch zufolge am 12. März 2020 eine 17-Jährige an einem Weiher in Ludwigshafen vergewaltigt und erwürgt. Zudem missbrauchte er nach Überzeugung der Richter drei weitere Mädchen unter 14 Jahren sexuell.

Angehörige: „Wir fühlen uns von der Justiz im Stich gelassen“

Dass der 19-jährige Täter nun wieder auf freiem Fuß ist, kann der Anwalt der Opfer-Angehörigen, Christoph Hambusch, nicht nachvollziehen. „Er könnte bis zu einem halben Jahr auf freiem Fuß sein“, sagt er zu „Bild“. Bis dahin muss der Bundesgerichtshof über die Revision entschieden haben.

Auch für die Angehörigen des Opfers ist diese Entscheidung eine Qual. Die 17-Jährige hätte noch ihr ganzes Leben vor sich gehabt. „Sie machte gerade ihren Schulabschluss, wollte Erzieherin werden", so die Schwester des Opfers im Gespräch mit „Bild“. Eigentlich sei die Teenagerin noch gar nicht an Jungen interessiert gewesen, hätte lieber Zeit mit der Familie und ihrem Hund verbracht.

Die vorübergehende Freilassung des Täters, der sein Opfer nach der Tat leblos und nackt fotografiert haben soll, macht die Familie fassungslos. „Wir fühlen uns von der Justiz im Stich gelassen. Dieser Mensch sucht sich vermutlich schon wieder das nächste Opfer. Er wird immer wieder morden!“, sagt die Schwester.

Verurteilter Mörder von 17-Jähriger kommt frei, weil Verfahren zu lange dauert

Die Hauptverhandlung vor dem Landgericht Frankenthal gegen den damals 17-Jährigen hatte im September 2020 begonnen. Im August 2022 war der dann 19-Jährige wegen Mordes, Vergewaltigung mit Todesfolge und sexuellen Kindesmissbrauchs in drei Fällen zu einer Jugendstrafe von zehn Jahren verurteilt worden. Sowohl der Angeklagte als auch die Staatsanwaltschaft Frankenthal legten Revision ein.

Das Pfälzische Oberlandesgericht Zweibrücken gab nach Mitteilung von Donnerstag nun der Haftbeschwerde des Mannes Recht, hob den Haftbefehl auf und ordnete die Freilassung des Angeklagten an. Die Fortdauer der Untersuchungshaft sei mit dem Anspruch des Angeklagten auf eine beschleunigte Verurteilung nicht mehr vereinbar, hieß es zur Begründung. Die Verzögerungen seien nicht von ihm verschuldet und die Dauer der Untersuchungshaft unverhältnismäßig, so das Gericht.
In der mehr als 22 Monate dauernden Hauptverhandlung sei lediglich an 57 Tagen verhandelt worden. An 20 dieser Verhandlungstage hätten die Sitzungen weniger als zwei Stunden gedauert. Die dadurch eingetretene Verzögerung betrage insgesamt knapp sechs Monate.


Gericht begründet Verzögerungen unter anderem mit Corona-Infektionen


Das Landgericht Frankenthal begründet diese auf „Bild“-Anfrage folgendermaßen: Das Gericht habe versucht, „möglichst vielen Beteiligten die Teilnahme an den Hauptverhandlungstagen“ zu ermöglichen. Weiterhin hätten Corona-Infektionen der Beteiligten dazu geführt, dass das Verfahren teilweise wochenlang pausiert werden musste.
Zudem sei der Hauptverteidiger terminlich stark eingebunden gewesen. Generell hätten allein die vorsitzenden Richter über die Terminierung zu entscheiden.


Die Begründung der Justiz ist absoluter Unsinn, wie könnte eine Untersuchungshaft zu lang sein, wenn ein Urteil von deutlich längerem Zeitrum zu erwarten ist?!