01.11.2015
HAKENKREUZCHEN
Ich traf ein Hakenkreuz im Schnee,
es zitterte im schlimmen Frost,
ihm taten Arm' und Beinchen weh,
so ohne Kleid und ohne Kost.
Ich fragte: „Kind, du dauerst mich,
was hat die Welt dir angetan,
dass sie dich derart unmenschlich
behandelt wie ein’ Liederjan ?
Sie warf dich aus dem Haus hinaus,
hat deinen guten Ruf beschmutzt,
sie tut als wärst du selbst ein Graus,
jedoch hat man dich nur benutzt !“
Das Hakenkreuzchen weinte laut:
„Ja, ja, der Mensch ist ungerecht,
man hat mir meinen Ruf versaut,
nicht ich, jedoch die Welt ist schlecht !“
Warum wurd’ ich allein verfemt,
warum nicht Kreuz und Pentagramm,
warum verschweigt man unverschämt,
den Massenmord vom Christen-Lamm ?“
Unschuldig bin ich als Symbol,
ich fordere mein Recht zurück,
vieltausend Jahre tat ich wohl,
als Sinnbild für das Sonnen-Glück.“
Ich machte meinen Mantel weit:
„Komm her ins Warme, armer Wicht,
wart’ nur, auch Ungerechtigkeit
verändert ständig ihr Gesicht !
Sieh an, ein Schwesterlein von dir,
behauptet noch den Ehrenplatz,
an Einbecks Apotheken-Tür,
nicht alle fraß die Rote Katz’ !
Auch weitere Geschwister steh’n,
an Kirchen und an Bauern-Tor’n,
so kannst du niemals untergeh’n,
und bist trotz allem nicht verlor’n.
Das Hakenkreuz ist keine echte Rune, wenn auch ein Zeichen uralten runischen Charakters. Bereits in der Steinzeit wurde es genutzt, in der nordischen Bronzezeit nachweisbar als Sonnensinnbild. In der Völkerwanderungszeit ist es oft auf Fibeln (Gewandspangen), Schmuckstücken und im 6./8. Jh. auf den Geleitmünzen (Brakteaten) anzutreffen. Im Mittelalter finden wir es in den Wappen des Adels, als Heilszeichen an Bauernhäusern und Kirchen. Bekanntlich wurde dieses Sinnbild nach dem verlorenen Weltkrieg II. in Deutschland geächtet und seine aktive Nutzung verboten. Unverständlich und inkonsequent ist, dass der Gesetzgeber nicht auch gleichzeitig die Verwendung anderer Sinnzeichen unter Verwendungsstrafe stellte, unter deren hoheitsrechtlicher Verfügung unmenschliche Taten in Weltkrieg II. geschehen sind, so z.B. „Hammer und Sichel“, der „Rote Fünfzack“ (Pentagramm). Wenn man in Rechnung setzt, welche Massenverbrechen von der Christenkirche über dunkle Jahrhunderte hinweg unter dem Zeichen des Kreuzes begangen worden sind, müsste dieses mit nicht weniger Berechtigung verboten werden wie das mit ihm eng verwandte Hakenkreuz. Und wenn man weiterhin bedenkt bzw. weiß, wie in der allerchristlichsten „Offenbarung des Johannes“, aus dem Munde des „Gottes-Lammes“ offen zum Mord an Nichtchristen aufgerufen wird, darf es als höchst erstaunlich beurteilt werden, dass eine derartige - mit dem Grundgesetz der „Bundesrepublik Deutschland“ unvereinbare - religiös verbrämte Mordhetze in jedem Bibel-Buch noch immer unangefochten verbreitet werden darf.
Coca-Cola-Werbung, 1925
Bilder: Das eindrucksvolle Fachwerkhaus wurde nach dem großen Brand von Einbeck im Jahre 1540 über einem Kreuzgewölbekeller aus dem 15. Jahrhundert errichtet. Nachweislich ist seit 1833 die Rats Apotheke in diesem Gebäude und seit 1927 im Besitz der Familie Häussermann-Meineke. Zahlreiche Umbauten und Sanierungsmaßnahmen passten das Gebäude den Bedürfnissen eines modernen Apothekenbetriebes und der Arztpraxen an. 1927 wurde das jetzt sichtbare Fachwerk freigelegt. 1996-2000 erfolgte eine grundlegende Restaurierung der Fassade. Der Anstrich in „Ochsenblutrot“ war Ergebnis einer Untersuchung der Balken auf historische Befunde. Im Treppenhaus wurde Renaissancestuck aus dem Jahr 1561 freigelegt. Auffällig ist das Hakenkreuz, das sich mehrmals am Haus befindet. Es war das Wappen der Familie Raven, einer Patrizierfamilie, die vom 15./17. Jahrhundert in Einbeck viel Grundbesitz hatte und mehrere Bürgermeister stellte. Das gleiche Wappen ist auch in den beiden alten Kirchen Einbecks zu finden.